Vertragsbedingungen
Folgende Vertragsbedingungen gibt es beim Verleih-Langenhagen:
Mietzeitraum
Es wird ein Mietzeitraum festgelegt. Die Rückgabe erfolgt bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit und der Mieter bringt den Mietgegenstand zurück. Eine verbindliche Uhrzeit für die Rückgabe stimmen beide Parteien ab.
Mietgebühr
Die Mietgebühren sind in der Preisliste als Orientierung einsehbar.
Die Mietgebühr ist bei Rückgabe fällig und erfolgt in BAR, PayPal Zahlung oder Überweisung.
Zusatzgebühren
Wird der Mietgegenstand und/oder das dazugehörige Zubehör in nicht ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, werden zusätzlich 15 EUR berechnet.
Erfolgt die Rückgabe später als vereinbart, zahlt der Mieter dem Vermieter einen zusätzlichen Beitrag von 50% der vereinbarten Mietgebühr für jeden Tag, an dem der Mietgegenstand nicht zurückgegeben wurde, zusätzlich zur vereinbarten Mietgebühr.
Beispiel: Mietgebühr von 25,-€ für 7 Tage. Mieter bringt 2 Tage später zurück. 50% von 25,-€ =12,50€ Fälliger Betrag: Mietgebühr 25,-€ + 2 Tage*12,50€ = 50,-€
Sollte der Mietgegenstand innerhalb des vereinbarten Mietzeitraumes nicht zurückgegeben und die Gebühr nicht entsprechend bezahlt worden sein, wird Anzeige wegen Diebstahl und Unterschlagung bei der Polizei erstattet.
Pflichten des Mieters
Der Mieter bestätigt, dass der Mietgegenstand gemäß der obigen Artikelliste vollständig und mängelfrei übernommen wurde.
Der Mieter ist verpflichtet, die Gebrauchsanweisung für den Mietgegenstand zu lesen, um die korrekte Inbetriebnahme zu gewährleisten und vor Überbeanspruchung zu schützen. Die Gebrauchs- und Pflegeanweisungen, sowie Installationsanleitungen sind hier einzusehen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegegstand sorgfältig und sachgemäß zu verwenden.
Der Mieter ist verpflichtet, während der Mietzeitdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand dem Vermieter zu melden und zu ersetzen. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verschuldet werden.
Eine Untervermietung ist nicht gestattet.
Enthält der Mietgegenstand Batterien, welche durch Gebrauch leer geworden sind, kann der Mieter diese eigenhändig austauschen oder selbst nachladen. Die beigefügten Batterien beim Austauschen nicht entsorgen und dem Vermieter leer zurückgegeben. Diese können i.d.R. wieder aufgeladen werden.
Übergabe und Rückgabe
Bei der Übergabe des Mietgegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Anhand der obigen Artikelliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und seines Zubehörs zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen. Der Mieter kann auf die Materialkontrolle verzichten, wenn er die Vollständigkeit auch ohne Kontrolle bescheinigt. Der Vermieter bleibt dann berechtigt, den aktuellen Stand nach seinem Wissen festzulegen. Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter über.
Bei der Rückgabe des Mietgegenstandes soll eine Materialkontrolle durchgeführt werden. Anhand der obigen Artikelliste sind Vollständigkeit und gegebenenfalls Zustand des Gegenstandes und seines Zubehörs zu kontrollieren und entsprechend zu bescheinigen. Sollte der Mieter bei der Rückgabe auf die Materialkontrolle verzichten, so gilt der Vermieter als alleinige Kontrollperson. Er ist in diesem Fall berechtigt, Fehlbestände festzustellen und den Zustand des Gegenstandes und seines Zubehörs nach seinem Ermessen verbindlich zu beurteilen.
Eigentum
Die Mietgegenstände sind und bleiben das ausschließliche Eigentum des Vermieters.
Die Mietgegenstände sind in der Regal mit Labels ausgestattet und markieren den Besitztümer. Beschädigungen oder Entfernen eines oder mehrerer Labels ist untersagt.